Umwelt

Schallschutz. 

Das Wichtigste zu Beginn: Es wird leiser.

Wenn wir den Ausbau des Schienennetzes vorantreiben, um mehr Verkehr auf die klimafreundliche Bahn zu verlagern, dann geschieht das verträglich mit den Bedürfnissen vor Ort: Nicht mehr, sondern weniger Lärm ist unser Ziel in ganz Deutschland. 

Darum mindern wir einerseits den Lärm vor Ort durch Schallschutzmaßnahmen und reduzieren andererseits die Schallwirkung, die durch den Schienenverkehr selbst entsteht. So auch beim Projekt östliche Riedbahn. Durch unser Vorhaben besteht ein Anspruch auf Lärmvorsorge. Damit können die Belastungen im Tagzeitraum und im Nachtzeitraum deutlich reduziert werden. Grundlage für den Anspruch sind aktuell die Prognose Zugzahlen für 2025 (BVWP 2010). 

Schallschutzmaßnahmen im Überblick. 

Bei den Maßnahmen für eine leisere Schiene unterscheiden wir zwischen aktiven und passiven Maßnahmen. Aktive Schallschutzmaßnahmen vermindern den Schall dort, wo er entsteht. Dazu zählen Schienenstegdämpfer oder Schallschutzwände. Schallschutzfenster und schallgedämpfte Lüfter gehören zu passiven Maßnahmen an Wohngebäuden. Diese sind nötig, wenn die aktiven Maßnahmen nicht ausreichen, damit die Grenzwerte eingehalten werden.

Schallschutz im Überblick

Schallschutzmaßnahmen am Verkehrsmittel und vor OrtQuelle: DB InfraGO AG 

Schallimmissionspläne: Reduktion des Schallpegels im Vergleich. 

Untersuchungen zu schalltechnischen Auswirkungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie der zugehörigen Bundes-Immissionsschutzverordnung sind Bestandteil des Bauvorhabens. Schon in der Planungsphase simulieren wir deshalb auf Grundlage der prognostizierten Zugzahlen für das Jahr 2025 in Berechnungsmodellen die Lärmemission. In diesen Modellen achten wir gleichermaßen auf topografische Besonderheiten wie auf die Zusammenstellung der Züge mit der Zahl der Achsen, Loks und Wagen. Daraus ergibt sich, wie hoch der zu erwartende Geräuschpegel auf dem Boden, in 4 Meter und in 6 Meter Höhe sein wird und welche „aktiven“ und „passiven“ Maßnahmen vor Ort notwendig sind.

Für das Projekt östliche Riedbahn besteht - auf Basis des Schallgutachtens - folgender Schallschutz:  

Bahnrechts (Ostseite) soll von km 3,390 bis 4,240 eine neue Schallschutzwand erstellt werden. Von km 3,390 bis 4,047 ist diese mit einer Höhe von 4,0 m vorgesehen, im Bereich der Neckarbrücke von km 4,047 bis 4,240 mit einer Höhe von 0,80 m. Die neue Schallschutzwand wird insofern die bislang bestehende - niedrige - Schallschutzwand von km 3,512 bis 4,012 ersetzt. 

Das bewirken die Maßnahmen: Reduktion des Schallpegels im Vergleich.

Schallschutzmaßnahmen am Gebäude (passive Maßnahmen). 

Über den aktiven Schallschutz hinaus sind passive Maßnahmen an Gebäuden sind dann notwendig, wenn aktive Maßnahmen am Ort der Schallentstehung nicht möglich sind oder sie allein zur Unterschreitung der Schallgrenzwerte nicht ausreichen. Der Einbau von Schallschutzfenstern und schallgedämpften Lüftern sorgt für eine deutliche Verbesserung und die Einhaltung der Grenzwerte. Unabhängige Gutachter:innen führen dazu vor Ort schalltechnische Untersuchungen durch und schlagen Maßnahmen vor. Sofern Maßnahmen erforderlich sind, übernimmt die Bahn als Vorhabenträgerin die Kosten zu 100 Prozent. 

Die erforderlichen Maßnahmen sind im Planfeststellungsbeschluss ersichtlich.